Mietbedingungen
1.
Der Mieter verpflichtet sich, die "mobile Mietsauna" ordnungs- und sinngemäß zu verwenden.
2.
Für eine evtl. anfallende Standgenehmigung ist allein der Mieter verantwortlich. Des Weiteren muss sich der Mieter im Vorfeld erkundigen, ob für die Beheizung mit einem Holzofen besondere örtliche Bestimmungen eingehalten werden müssen. Die Sauna wird ausschließlich auf privaten oder nachweislich durch den Mieter angemieteten Stellflächen geliefert.
3.
In der "mobilen Mietsauna" besteht Rauchverbot. Gesetzliche Bestimmungen des Brand- sowie Unfallschutzes sind einzuhalten. Die Mieter sind verpflichtet immer ein Handtuch unterzulegen und die Sauna nicht mit Schuhen zu betreten. Unsererseits wird empfohlen auf Alkohol zu verzichten.
4.
Die Weitergabe der "mobilen Mietsauna" an Dritte ist nicht gestattet. Ist der Mieter durch Pfändungsbeschlüssen etc. bedroht, so ist der Vermieter umgehend in Kenntnis zu setzen. Entstehende Kosten sind vom Mieter vollumfänglich zu tragen.
5.
Die Benutzung der "mobilen Mietsauna" erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Mieters. Die Sauna muss aus Sicherheitsgründen immer mindestens von 2 Personen gleichzeitig benutzt werden. Maximal dürfen sich 6 Personen in der Sauna aufhalten.
6.
Die Sauna darf nur mit dem vom Vermieter mitgelieferten Holz befeuert werden. Alternativ darf vom Mieter ein gleichwertiges Holz verwendet werden, wenn dieses frei von Lacken und Holzschutzmitteln ist. Andere Brennstoffe sind nicht erlaubt.
7.
Die Aufgüsse, die vom Vermieter beigelegt werden, dürfen nur nach dem vorgesehenen Mischverhältnis verwendetet werden. Sollte der Mieter eigenhändig fremde Aufgüsse verwenden und dadurch ein Sachschaden entstehen, so wird dies in voller Höhe dem Mieter in Rechnung gestellt.
8.
Schäden bzw. Reparaturen, die durch einen unsachgemäßen Gebrauch, (auch von Dritten Personen) entstanden sind, sowie fehlende oder defekte Zubehörteile werden vollumfänglich dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Kosten für evtl. entstehende Nutzungsausfälle trägt der Mieter.
9.
Die Sauna darf während des gesamten Betriebes nicht unbeaufsichtigt sein, da besonders bei der Holzbefeuerung eine erhöhte Brandgefahr besteht. Durch den Vermieter wird ein Feuerlöscher bereitgestellt. Die Verwendung des Feuerlöschers sowie des Erste Hilfe Koffers ist nur im Notfall gestattet.
10.
Ein eigenhändiger Weitertransport der Mietsauna vom Mieter, weg vom Mietort an einen anderen Ort, ist ausdrücklich nicht gestattet.
11.
Die Raumtemperatur in der Sauna darf 100 C° nicht überschreiten. Sollte dies der Fall sein, ist der Mieter dafür verantwortlich für ausreichend Lüftung zu sorgen.
Hinweis Reinigung:
Der Mieter ist verpflichtet, die Sauna in einem allgemein sauberen und zumutbaren Zustand zurückzugeben (besenrein).
Die professionelle Endreinigung mit Desinfektion übernimmt der Vermieter nach jedem Verleih. Bei großen Verschmutzungen, verschuldet vom Mieter, wie z. B. Getränkeflecken, Kerzenwachs, Kaugummi etc., wird der Mehraufwand der Reinigung dem Mieter in Rechnung gestellt.
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